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1. Grundschule

Die Jungen und Mädchen starten ihre Schullaufbahn in der Grundschule. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Hier vermitteln die Lehrerinnen und Lehrer den Kindern Grundkenntnisse und -fertigkeiten. Gleichzeitig unterstützen die Lehrkräfte die Schulanfängerinnen und Schulanfänger bei der Entwicklung ihrer geistigen, körperlichen, sozialen und kommunikativen Fähigkeiten. Das selbstständige Denken, Lernen, Handeln und Arbeiten sowie soziale Kompetenzen werden gefördert. Die Grundschule bereitet auf die Fortsetzung des Bildungsweges in der Orientierungsstufe vor.

Die Jahrgangsstufen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt. Die Schuleingangsphase der Grundschule knüpft an die vorschulischen Erfahrungen der Kinder an und beachtet ihre Verschiedenartigkeit. Die Schülerinnen und Schüler können die Schuleingangsphase in einem Zeitraum von einem Schuljahr bis zu drei Schuljahren besuchen.

In der Schuleingangsphase gibt es noch keine Noten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten differenzierte Informationen über die erbrachten Leistungen und erworbenen Kompetenzen sowie Rückmeldung zum Leistungsstand und der Planung des weiteren Lernweges. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine differenzierte schriftliche Einschätzung über den Leistungsstand in den Gegenstandsbereichen sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten ihres Kindes.

Die Schülerinnen und Schüler steigen am Ende der Schuleingangsphase ohne Versetzung in die Jahrgangsstufe 3 auf.

Ab der Jahrgangsstufe 3 erfolgt eine Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe. Dann wird ein Notenzeugnis erteilt.

Unterricht in einer Fremdsprache findet ab der Jahrgangsstufe 3 statt, in der Regel in Englisch.
 

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2. Regionale Schule

Die Regionale Schule umfasst die Klassen 5 bis 10. Sie bereitet die Schülerinnen und Schüler auf eine Berufsausbildung vor. Gleichzeitig ermöglicht sie aber auch den Zugang zu weiterführenden Bildungsgängen.
Bei entsprechenden schulischen Leistungen ist ein Wechsel an das Gymnasium ab der Klasse 7 jeweils zum Schuljahresende möglich. Die Regionale Schule bereitet auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben vor und hilft unter anderem über die Berufsorientierung bei der anstehenden Berufswahl. Dazu dienen u.a. das Unterrichtsfach Arbeit-Wirtschaft-Technik/Informatik oder auch die Schülerbetriebspraktika, die in den Klassen 8 bis 10 an insgesamt 25 Arbeitstagen durchgeführt werden.

In den Klassen 5 und 6 werden alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam in der schulartunabhängigen Orientierungsstufe unterrichtet.

Wahlpflichtunterricht ab der Klasse 7 dient der Förderung der besonderen Interessen, Neigungen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler. Gewählt werden kann zwischen der zweiten Fremdsprache und einem von der Schule angebotenen Kurs aus den Bereichen

- Arbeit-Wirtschaft-Technik und Informatik,
- Naturwissenschaften,
- Gesellschaftswissenschaften,
- Künstlerisch-musisches Aufgabenfeld und Sport.

 

Abschlüsse/Übergänge

Schulabschluss nach der Klasse 9

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 9 wird die Berufsreife erlangt. Schülerinnen und Schüler verlassen die Schule mit diesem Abschluss, wenn sie in allen Unterrichtsfächern mindestens ausreichende Leistungen erzielen. Mangelhafte Leistungen dürfen in höchstens zwei Fächern vorliegen und müssen ausgeglichen werden.


Übergang nach der Klasse 9

Schülerinnen und Schüler erwerben die Berechtigung zum Übergang in die Klasse 10, wenn sie durchgängig die erste Fremdsprache belegt haben und
 
bulletin den Fächern auf der Anspruchsebene der Berufsreife (B-Kurse) mindestens befriedigende Leistungen sowie in allen anderen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielen. Höchstens eine ausreichende Leistung in einem B-Kurs oder eine mangelhafte Leistung in einem sonstigen Fach kann ausgeglichen werden oder
 
bulletin den Fächern auf der Anspruchsebene der Mittleren Reife (M-Kurse) sowie in allen anderen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielen. Höchstens eine mangelhafte Leistung in M-Kursen oder sonstigen Fächern kann ausgeglichen werden.


Schulabschluss nach der Klasse 10

Am Ende der Klasse 10 legen die Schülerinnen und Schüler die Prüfung zur Mittleren Reife ab. Prüfungsteilnehmer erhalten die Mittlere Reife, wenn sie mindestens das Gesamtprädikat "bestanden" erreicht haben.


Übergänge nach der Klasse 10

Prüfungsteilnehmer, die mindestens das Gesamtprädikat "befriedigend" erreicht haben, sind berechtigt, in die dreijährige gymnasiale Oberstufe überzugehen. Die Mittlere Reife berechtigt ebenfalls zur Aufnahme an ein Fachgymnasium.

 

Quelle: Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern (www.bildung-mv.de)