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Regionale Schule

Die Regionale Schule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie bereitet die Schülerinnen und Schüler auf eine Berufsausbildung vor.
Gleichzeitig ermöglicht sie aber auch den Zugang zu weiterführenden Bildungsgängen. Bei entsprechenden schulischen Leistungen ist
ein Wechsel an das Gymnasium ab der Jahrgangsstufe 7 jeweils zum Schuljahresende möglich.

Als Lern- und Lebensort bereitet die Regionale Schule verstärkt auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben vor und gibt unter anderem über die
Berufsfrühorientierung Hilfen für die anstehende Berufswahl. Als tragende Säulen dafür dienen das Unterrichtsfach Arbeit-Wirtschaft-Technik/Informatik
als auch die Schülerbetriebsspraktika, die in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 an insgesamt 25 Arbeitstagen durchgeführt werden.

In den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam in der schulartunabhängigen Orientierungsstufe unterrichtet.
Die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und das Lernverhalten jedes einzelnen Schülers werden durch differenzierende Maßnahmen sowie
Förderunterricht berücksichtigt.

Wahlpflichtunterricht ab der Jahrgangsstufe 7 dient der Förderung der besonderen Interessen, Neigungen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler.
Gewählt werden kann zwischen der zweiten Fremdsprache und einem von der Schule angebotenen Kurs aus den Bereichen

- Arbeit-Wirtschaft-Technik und Informatik,
- Naturwissenschaften,
- Gesellschaftswissenschaften,
- Künstlerisch-musisches Aufgabenfeld und Sport.

 

Abschlüsse/Übergänge

An der Regionalen Schule können verschiedene Schulabschlüsse erlangt werden.  

Schulabschlüsse nach der Jahrgangsstufe 9:
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 9 wird die Berufsreife erlangt. Dies wird erreicht, wenn in allen in der Jahrgangststufe 9
unterrichteten Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Berufsreife mit Leistungsfeststellung. Hier unterziehen sich die Schülerinnen und Schüler einer freiwilligen
Leistungsfeststellung. Prüfungsteilnehmer haben die Berufsreife mit Leistungsfeststellung erworben, wenn sie mindestens das Gesamtprädikat
„bestanden“ erreicht haben. Die Teilnahme an der freiwilligen Leistungsfeststellung ist für alle Schülerinnen und Schüler möglich.

Übergang nach der Jahrgangsstufe 9:
Die Berechtigung für den Übergang in die Jahrgangsstufe 10 liegt vor, wenn der Schüler

- durchgängig die erste Fremdsprache belegt hat und ohne Anwendung des Notenausgleichs in allen Fächern ausreichende Leistungen aufweist oder
- durchgängig die erste Fremdsprache belegt hat, die Berufsreife durch Notenausgleich erreicht, sich der freiwilligen Leistungsfeststellung unterzieht
  und mindestens das Gesamtprädikat „bestanden“ erhält.

Schulabschluss nach der Jahrgangsstufe 10:
Am Ende der Jahrgangsstufe 10 legen die Schülerinnen und Schüler die Prüfung zur Mittleren Reife ab. Prüfungsteilnehmer erhalten die
Mittlere Reife
, wenn sie mindestens das Gesamtprädikat „bestanden“ erreicht haben.  

Übergänge nach der Jahrgangsstufe 10:
Prüfungsteilnehmer, die mindestens das Gesamtprädikat „gut“ erreicht haben, sind berechtigt, in die dreijährige gymnasiale Oberstufe überzugehen.
Prüfungsteilnehmer, die eine zweite Fremdsprache erlernt haben und mindestens das Gesamtprädikat „sehr gut“ erreicht haben,
sind berechtigt, in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe überzugehen.
Die Mittlere Reife berechtigt ebenfalls zur Aufnahme an ein Fachgymnasium.

 

Quelle: Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern (www.bildung-mv.de)