Neue Infos für Eltern und Schüler*innen aller Klassenstufen
– Stand: 16.04.2021
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund des Infektionsgeschehens hat das
Bildungsministerium beschlossen, die Schulen ab dem 19. April 2021 zu
schließen und den Besuch von Schülern grundsätzlich zu untersagen. Es
gelten
deshalb landesweit die Regelungen der Stufe 2 der Schul-Corona-Verordnung.
Die Präsenzpflicht ist aufgehoben und es findet für die Klassen 1
bis 6 nur eine Notbetreuung statt. Dazu müssen von anspruchsberechtigten
Eltern die geforderten Antragsformulare erneut vorgelegt werden.
Für alle übrigen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 bis 9
findet Distanzunterricht statt.
Für unsere Schule gilt
demnach
Folgendes:
Klassenstufe |
Regelungen |
Grundschule: Klasse 1 - 4 |
Notbetreuung
täglich
in der Zeit von
7.25 Uhr bis 11.00 Uhr.
Die
Schülerinnen und Schüler sind hierfür anzumelden.
Die
entsprechenden
Formulare
stehen auf der Homepage weiter unten zur Verfügung.
Die Arbeitgeberbescheinigung
oder
die Bescheinigung für Selbstständige
und
die
Eigenerklärung sind am Montag, den 19.04.2021 abzugeben,
spätestens
aber am 20.04.2021 nachzureichen. |
Klassen 5 und 6 |
Notbetreuung
täglich
in der Zeit von
7.25 Uhr bis 12.00 Uhr.
Die Schülerinnen und Schüler sind hierfür anzumelden.
Die
entsprechenden
Formulare
stehen auf der Homepage weiter unten zur Verfügung.
Die Arbeitgeberbescheinigung
oder die Bescheinigung für Selbstständige
und
die
Eigenerklärung sind am Montag, den 19.04.2021 abzugeben,
spätestens
aber am 20.04.2021 nachzureichen. |
Klassen 7 - 9, PL 2 |
Es findet
ausschließlich Distanzunterricht
statt. Die Aufgaben finden Sie auf unserer Schulcloud.
SchuleDS
|
Klassen 10 und PL 1
(Abschlussklassen) |
Es findet
unter Aufhebung der Präsenzpflicht
Präsenzunterricht
unter
Pandemiebedingungen
laut Stundenplan
statt.
Inzidenzunabhängig
wird in der
Schule
die Abnahme von Abschlussprüfungen
gewährleistet
und die
Prüfungsvorbereitungen und Konsultationen für die Schülerinnen und
Schüler organisiert. |
=> Das Betriebspraktikum der Klassen 9a und 9b
muss (nach Anweisung des Schulamtes) leider doch abgesagt werden. Bitte
informieren Sie die Betriebe über diese Festlegung.
=> Für die Jahrgangsstufe 9
an der Regionalen Schule und die Klasse PL 2 kann ebenfalls
ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter
Pandemiebedingungen und unter Aufhebung der Präsenzpflicht stattfinden, wenn
kein Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufe 10 an der Regionalen Schule
mehr stattfindet, d.h. wenn diese Schüler sich in der Prüfungsphase
befinden. Wir werden darüber rechtzeitig informieren.
Bleiben Sie bitte gesund!
Mit freundlichem Gruß
Die Schulleitung
=>
Es besteht weiterhin Maskenpflicht während des Unterrichts und auf dem
gesamten Schulgelände. Masken sind auch in der Schule verfügbar.
=> lt.
Beschluss der Schulkonferenz ist es ab sofort möglich, dass die Selbsttests
für Ihre Kinder unter Ihrer Aufsicht im häuslichen Umfeld stattfinden
können. Um Ihnen die Tests auszuhändigen, benötigen wir die dafür notwendige
Einverständniserklärung von Ihnen. Diese finden Sie weiter unten.
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=> Wichtig: Der Schulbesuch ist untersagt
bei:
- Fieber
- Geruchs- oder Geschmacksstörungen
- Halsschmerzen
- Husten
- Schnupfen
- Kopf- und Gliederschmerzen
- Durchfall oder Erbrechen
1. Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt durch einen PCR-Test.
2. Sofern ein negatives Testergebnis und
kein Fieber vorliegen, kann der Besuch der Schule
fortgesetzt werden.
3. Sofern ein negatives Testergebnis und
eine Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes oder Fieber
vorliegen, ist die Schülerin oder der Schüler durch den Kinder- oder
Hausarzt krankzuschreiben. Die Wiederaufnahme des Schulbesuches
erfolgt nach ärztlichem Urteil.
4. Sofern ein positiver PCR-Test
vorliegt, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über das
Kontaktmanagement und das weitere Vorgehen der Isolierung und Quarantäne.
Nach 14-tägiger Isolierung muss vor dem erneuten Schulbesuch ein negativer
Antigen-Test durch einen Arzt attestiert werden.
5. Sofern nach auftretender Symptomatik
Erziehungsberechtigte oder volljährige Schülerinnen und Schüler einen
PCR-Test ablehnen, erfolgt ein 14-tägiges Besuchsverbot für die
jeweilige Einrichtung.
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=> Die
Schulhygieneregeln können in der Schule eingesehen werden.
=> Laut dem Hygieneplan für
SARS-CoV-2 des Landes Mecklenburg-Vorpommern (gültig ab dem 08.03.2021)
gilt:
Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen, die zu einer der
Personengruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-
19-Erkrankung (gemäß RKI) gehören, können auf Antrag bei der unteren
Schulbehörde im Distanzunterricht beschult werden
(§ 48 Absatz 2 SchulG M-V). Die Zugehörigkeit zu einer so genannten
Risikogruppe ist glaubhaft zu machen. Im Zweifel kann die Vorlage eines
ärztlichen Attestes verlangt werden. Gleiches gilt, wenn im Haushalt
Personen (Erziehungsberechtigte, Geschwisterkinder etc.) mit einem höheren
Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Bereits bestehende
Anträge können durch die zuständige Schulbehörde fortgeschrieben werden.
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